Statuten
und Gründungsprotokolle

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INHALT

Einleitung
Gründungsprotokoll vom 1. August 2003 um 13.20 Uhr
Die Statuten des Freundeskreises der Ethikpartei
Die Statuten des Bildungswesen der Ethikpartei






Ethische Evolution oder Devolution? Wir haben die Wahl ...


Einleitung


Wir haben zwei Vereine gegründet: 1. Der Freundeskreis der Ethikpartei und 2. das Bildungswesen der Ethikpartei. Die Errichtung von zwei Vereinen war aus zwei Gründen notwendig: Erstens um eine Verwässerung unserer Ziele zu vermeiden und der zweite wichtige Grund ist der, dass die Mitglieder aus dem Bildungswesen der Ethikpartei keine öffentlichen politischen Ämtern annehmen.

Der Freundeskreis der Ethikpartei ist die eigentliche politische Partei, die exekutive Kraft unseres gewaltlosen Widerstandes, z. B. als regionale Studenten-Organisationen usw. Die Mitglieder können auch öffentliche Ämter annehmen und für sie kandidieren. Die Mitgliedschaft beim Freundeskreis der Ethikpartei steht ohne einen Vorentscheid eines Vorstandes allen Interessierten offen, welche die Statuten und das auf der Webseite beschriebene ParteiProfil anerkennen.

Beim Bildungswesen der Ethikpartei entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Mitglieder. Das Bildungswesen der Ethikpartei ist die korruptionsfreie zurückgezogene Festung, ähnlich der Kastalischen Provinz im Glasperlenspiel von Hermann Hesse. (siehe mehr dazu bei der roten Glasperle auf der Webseite).

Die Mitgliederbeiträge sind für alle zwei Franken pro Jahr ... und auch das nur um Juristen und Erbsenzähler zufrieden zustellen, die sonst meinen, dass wir kein rechtsgültiger Verein wären.







GRÜNDUNGSPROTOKOLL


Heute, am 1. August 2003 um 12.15 Uhr erschienen auf der Terrasse der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, die aus der unten stehenden Anwesenheitsliste ersichtlichen vier Personen zur Beschlussfassung über die Gründung zweier Vereine und zum Dialog über den Wertezerfall und die gesellschaftlichen Probleme unserer modernen Zeit. Die beiden Vereine sollen positiv auf die Toleranz, Moral, Ethik und das Lebensgefühl der Gesellschaft einwirken. Sie sind für ethische und aufrichtige Menschen, die sich ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt bewusst sind und sich selber und ihre Umwelt nicht nur informieren, sondern auch transformieren wollen.

Herr Chris Früh begrüsste die Erschienenen und erläuterte den Zweck der Versammlung. Durch Zuruf wurde Manuela Sigrist als Protokollführer/in gewählt.

Herr Chris Früh schlug sodann folgende Tagesordnung vor:

1. Aussprache über die Gründung des Vereins
2. Beratung und Feststellung der Vereinssatzung
3. Wahl des Vorstandes
4. Mitgliederbeiträge
5. Verschiedenes, (Kommunikation, Promotion, Flyer, Workshop, Sonstiges)

Gegen diese Tagesordnung wurde kein Widerspruch erhoben.

Die Erschienenen erläuterten die Notwendigkeit der Gründung dieser Vereine. Es wurde ein Statutenentwurf verteilt, der im einzelnen durchgegangen und erörtert wurde. Der anliegenden Fassung der Statuten stimmten alle Anwesenden durch Handzeichen zu.

Darauf unterzeichneten die Versammlungsteilnehmer die Statuten.

Aus dem Kreise der Versammlung wurde in den Vorstand vorgeschlagen:

1. zum Vorsitzenden: Chris Früh
2. zur Schatzmeisterin: Beatrice Luck
3. zur Protokollführerin: Manuela Sigrist
4. für die Mitgliederbetreuung: Raphael Meyer
5. zum Sekretär: Chris Früh

Die Wahl der Vorstandsmitglieder wurde durch Handzeichen durchgeführt. Bei jeweils Enthaltung der Betroffenen wurde mit der jeweiligen Anzahl an Ja-Stimmen zu Vorstandsmitgliedern gewählt:

1. zum Vorsitzenden: Chris Früh (3 Ja-Stimmen)
2. zur Schatzmeisterin: Beatrice Luck (3 Ja-Stimmen)
3. zur Protokollführerin: Manuela Sigrist (3 Ja-Stimmen)
4. für die Mitgliederbetreuung: Raphael Meyer (3 Ja-Stimmen)
5. zum Sekretär: Chris Früh (3 Ja-Stimmen)

Alle Gewählten erklärten, dass sie die Wahl annehmen.

Sodann wurden die nächsten Schritte für die Aufnahme der Vereinstätigkeit erörtert. Herr Chris Früh beantragte, die Mitgliederbeiträge festzusetzen. (Die aktuellen Mitgliederbeiträge sind Sfr 2.--)

Herr Chris Früh stellte fest, dass damit die Vereine um 13.20 Uhr gegründet wurden und forderte die Anwesenden auf, ihren Beitritt durch Unterzeichnung der Statuten und des Gründungsprotokolls zu bestätigen und schloss um 13.30 Uhr die Versammlung.

Die Anwesenden die unterschrieben:

Manuela Sigrist, Beatrice Luck, Raphael Meyer, Chris Früh






DIE STATUTEN DES FREUNDESKREISES DER ETHIKPARTEI


Wesen

Art. 1 Unter dem Namen "Der Freundeskreis der Ethikpartei " schliessen sich natürliche Personen zu einem Verein mit einem politischen Zweck gem. ZGB Art. 60ff. mit Sitz an der Seefeldstrasse 73 in Zürich zusammen.


Zweck

Art. 2 Ein wichtiger Grundgedanke des Freundeskreises der Ethikpartei ist, dass Ethik und Spiritualität jeden etwas angeht und somit überall, auch in der Politik, Anwendung finden muss: "Wir ergreifen aktiv Partei für das Gute oder das Schlechte ergreift Partei von uns!"

In diesem Zusammenhang ist der Freundeskreis der Ethikpartei nicht nur eine rein politische Institution sondern auch eine spirituelle, welche Ethik und Spiritualität in das praktische Alltagsleben der Gesellschaft einfliessen lassen will und sich selber international in humanitären Entwicklungsprojekten betätigt.

Art. 3 Der Freundeskreis der Ethikpartei wurde gegründet unter anderen nach dem Vorbild von: Gandhi, Mohandas Karamchand, genannt Mahatma, (1869-1948), Führer der indischen Unabhängigkeitsbewegung.

Art. 4 Der Freundeskreis der Ethikpartei ist mehr als das, was man heutzutage unter einer Partei versteht. Er will einerseits Partei nehmen an den Problemen des öffentlichen Lebens, aber er soll anderseits auch eine Informationsquelle sein, die in dieser verworrenen, heutigen Zeit als eine Orientierungshilfe dient. Er will die Wege des richtigen Handelns aufzeigen, auf denen man den Kreislauf von Alter, Krankheit, Geburt und Tod durchbrechen kann, indem man seine eigene, wesensgemässe Stellung im Universum und in seinem eigenen kleinen Mikrokosmos zu verstehen beginnt.

Art. 5 Der Freundeskreis der Ethikpartei ist mit der Einführung eines neuen und doch altbekannten ethischen Weltbild, das unserem eigentlichem Wesen der ethischen Liebe entspricht, ein wichtiger Beitrag (wenn nicht der wichtige Beitrag) für das Abwenden der negativen Entwicklungen unserer modernen Zeit. Er ist eine Kehrtwende vor dem sicheren Abgrund, in den uns blinde, korrupte und machtbesessene Finanzkapitäne, Konzernmanager und andere egoistische Befehlshaber hineinführen wollen.

Art. 6 Der Freundeskreis der Ethikpartei gründet auf einem Dialog über den Wertezerfall und die gesellschaftlichen Probleme unserer modernen Zeit. Er will Weg weisend auf die Ethik und das Lebensgefühl der Gesellschaft einwirken. Er ist ein Forum für Menschen, die sich ihrer Verantwortung gegenüber sich und ihrer Umwelt bewusst sind und sich und ihre Umwelt nicht nur informieren, sondern vor allem auch positiv transformieren wollen.

Art. 7 Der Freundeskreis der Ethikpartei ist eine unabhängige Organisation um ethische Wissenschaftler, ethische Journalisten und ethische Schriftsteller usw., welche sich durch ihren ethischen Lebensstiel auszeichnen, in einer unabhängigen Organisation, vor negativen kapitalistischen und militärischen Einflüssen zu beschützen und mit staatlichen Geldern ihre unabhängige Forschung und Meinungsäusserung in eigenen Laboratorien, Bibliotheken, Pressehäusern und auch Unterkünften zu fördern. (Siehe die rote Glasperle: Die Rechte und Pflichten der Intellektuellen)

Art. 8 Der Freundeskreis der Ethikpartei ist unabhängig von irgendwelchen bestehenden parteipolitischen Tendenzen, religiösen Bewegungen, wirtschaftlichen Interessen oder rassistischen Erwägungen.


Mitgliedschaft

Art. 9 Mitglied des Freundeskreises der Ethikpartei kann sein, wer die Statuten und das Profil der Ethikpartei (z.Bsp. beschrieben auf der Webpage www.Ethikpartei.ch) anerkennt.

Art. 10 Nach schriftlich eingereichter Anmeldung einer Einzelperson bestätigt der Vorstand die Aufnahme.

Art. 11 Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Die Mitgliedschaft endet in jedem Fall mit dem Tod und kann im nächsten Leben wieder erneuert werden.

Art. 12 Die Mitgliedschaft in anderen parteipolitischen Organisationen ist möglich.

Art. 13 Mitglieder, die den Bestrebungen oder dem Ansehen des Freundeskreises der Ethikpartei Schaden zufügen, können durch schriftlichen Beschluss des Vorstands ohne die Angabe von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor einem Ausschluss ist das Mitglied in jedem Fall vom Vorstand anzuhören.


Mitgliedermindestbeiträge

Art. 14 Der Mitgliedermindestbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt


Organe

Art. 15 Die Organe des Freundeskreises der Ethikpartei sind:

- Jahresversammlung (JV)
- Vollversammlung (VV)
- Vorstand
- Revision/Kontrollstelle

Art. 16 Oberstes Organ des Freundeskreises der Ethikpartei ist die Jahresversammlung (JV), welche einmal jährlich am 1. August zusammentritt.

Art. 17 Aufgaben der JV sind insbesondere:

- Erlass politischer Grundsatzerklärungen und Richtlinien für die zukünftige Tätigkeit
- Abnahme des Jahresberichts
- Abnahme des Kassaberichts
- Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages
- Änderung der Statuten
- Wahlen des Vorstandes
- Wahlen der Revision/Kontrollstelle

Art. 18 Die Vollversammlung oder 20% der Mitglieder können eine ausserordentliche JV verlangen.

Art. 19 Anträge an die JV stellen können innerhalb der Antragsfrist

- die Vollversammlung
- Einzelmitglieder

Art. 20 Zur Statutenänderung braucht es das absolute Mehr einer JV, ansonsten gilt das einfache Mehr.

Art. 21 Die Vollversammlung (VV) setzt sich zusammen aus dem Vorstand und allen aktiven Mitgliedern des Freundeskreises der Ethikpartei.

Art. 22 Die VV nimmt ihre Aufgabe im Rahmen der von der JV beschlossenen Grundsätze und Richtlinien wahr. Insbesondere obliegen ihr folgende Aufgaben:

- Fassen von Abstimmungsparolen
- Beschluss über kurzfristige Aktionen und Bildungsveranstaltungen
- Unterstützung von Initiativen und Referenden
- Beitritt zu überparteilichen Komitees
- Ausführung der JV-Beschlüsse

Art. 23 An der VV gilt das einfache Mehr.

Art. 24 Der Vorstand setzt sich zusammen aus den Ressorts: Sekretariat, Finanzen, Bildung, Aktionen, Medien. Weitere Mitglieder sind jeweils ein/e Delegierte/r aus den bestehenden Arbeitsgruppen.

Art. 25 Der Vorstand ist insbesondere verantwortlich für:

- Geschäftsführung
- Ausführung der JV- und VV-Beschlüsse

Art. 26 Die Revision/Kontrollstelle obliegt einer vom Vorstand unabhängigen Person.


Finanzen

Art. 27 Der Freundeskreis der Ethikpartei finanziert sich durch:

- Spenden und Legate
- andere möglichen Quellen

Art. 28 Der Freundeskreis der Ethikpartei haftet nur mit seinem Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder wird ausgeschlossen.


Auflösung

Art. 29 Die Auflösung des Freundeskreis der Ethikpartei kann nur durch die eigens einberufene Mitgliederversammlung von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Er entscheidet auch über die weitere Verwendung des Vermögens.


Schlussbestimmung

Art. 30 Die Statuten treten nach Annahme durch die Jahresversammlung des Freundeskreisees der Ethikpartei vom 01. August. 2003 in Kraft.





DIE STATUTEN DES BILDUNGSWESEN DER ETHIKPARTEI


Wesen

Art. 1 Unter dem Namen "Das Bildugswesen der Ethikpartei" (EP) schliessen sich natürliche Personen zu einem Verein mit einem politischen Zweck gem. ZGB Art. 60ff. mit Sitz an der Seefeldstrasse 73 in Zürich zusammen.


Zweck

Art. 2 Ein wichtiger Grundgedanke der EP ist, dass Ethik und Spiritualität jeden etwas angeht und somit überall, auch in der Politik, Anwendung finden muss: "Wir ergreifen aktiv Partei für das Gute oder das Schlechte ergreift Partei von uns!"

In diesem Zusammenhang ist die EP nicht nur eine rein politische Institution sondern auch eine spirituelle, welche Ethik und Spiritualität in das praktische Alltagsleben der Gesellschaft einfliessen lassen will und sich selber international in humanitären Entwicklungsprojekten betätigt.

Art. 3 Die EP wurde gegründet unter anderen nach dem Vorbild von: Gandhi, Mohandas Karamchand, genannt Mahatma, (1869-1948), Führer der indischen Unabhängigkeitsbewegung.

Art. 4 Die EP ist mehr als das, was man heutzutage unter einer Partei versteht. Sie will einerseits Partei nehmen an den Problemen des öffentlichen Lebens, aber sie soll anderseits auch eine Informationsquelle sein, die in dieser verworrenen, heutigen Zeit als eine Orientierungshilfe dient. Sie will die Wege des richtigen Handelns aufzeigen, auf denen man den Kreislauf von Alter, Krankheit, Geburt und Tod durchbrechen kann, indem man seine eigene, wesensgemässe Stellung im Universum und in seinem eigenen kleinen Mikrokosmos zu verstehen beginnt.

Art. 5 Die EP ist mit der Einführung eines neuen und doch altbekannten ethischen Weltbild, das unserem eigentlichem Wesen der ethischen Liebe entspricht, ein wichtiger Beitrag (wenn nicht der wichtige Beitrag) für das Abwenden der negativen Entwicklungen unserer modernen Zeit. Sie ist eine Kehrtwende vor dem sicheren Abgrund, in den uns blinde, korrupte und machtbesessene Finanzkapitäne, Konzernmanager und andere egoistische Befehlshaber hineinführen wollen.

Art. 6 Die EP gründet auf einem Dialog über den Wertezerfall und die gesellschaftlichen Probleme unserer modernen Zeit. Sie will Weg weisend auf die Ethik und das Lebensgefühl der Gesellschaft einwirken. Sie ist ein Forum für Menschen, die sich ihrer Verantwortung gegenüber sich und ihrer Umwelt bewusst sind und sich und ihre Umwelt nicht nur informieren, sondern vor allem auch positiv transformieren wollen.

Art. 7 Die EP ist eine unabhängige Organisation um ethische Wissenschaftler, ethische Journalisten und ethische Schriftsteller usw., welche sich durch ihren ethischen Lebensstiel auszeichnen, in einer unabhängigen Organisation, vor negativen kapitalistischen und militärischen Einflüssen zu beschützen und mit staatlichen Geldern ihre unabhängige Forschung und Meinungsäusserung in eigenen Laboratorien, Bibliotheken, Pressehäusern und auch Unterkünften zu fördern. (Siehe die rote Glasperle: Die Rechte und Pflichten der Intellektuellen)

Art. 8 Die EP ist unabhängig von irgendwelchen bestehenden parteipolitischen Tendenzen, religiösen Bewegungen, wirtschaftlichen Interessen oder rassistischen Erwägungen.

Art. 9 Die Mitglieder der Ethikpartei dürfen keine korruptierende Machtpositionen in öffentlichen politischen Ämtern erhalten und somit dürfen sie nicht für solche kandidieren oder solche annehmen.


Mitgliedschaft

Art. 10 Mitglied der EP kann sein, wer die Statuten der EP und das Profil der EP (z.Bsp. beschrieben auf der Webpage www.ethikpartei.ch) anerkennt.

Art. 11 Nach schriftlich eingereichtem Beitrittsgesuch einer Einzelperson entscheidet der Vorstand über deren Aufnahme.

Art. 12 Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Die Mitgliedschaft endet in jedem Fall mit dem Tod und kann im nächsten Leben wieder erneuert werden.

Art. 13 Die Mitgliedschaft in anderen parteipolitischen Organisationen ist möglich.

Art. 14 Mitglieder, die den Bestrebungen oder dem Ansehen der EP Schaden zufügen, können durch schriftlichen Beschluss des Vorstands ohne die Angabe von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor einem Ausschluss ist das Mitglied in jedem Fall vom Vorstand anzuhören.


Mitgliedermindestbeiträge

Art. 15 Der Mitgliedermindestbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt


Organe

Art. 16 Die Organe der EP sind:

- Jahresversammlung (JV)
- Vollversammlung (VV)
- Vorstand
- Revision/Kontrollstelle

Art. 17 Oberstes Organ der EP ist die Jahresversammlung (JV), welche einmal jährlich am 1. August zusammentritt.

Art. 18 Aufgaben der JV sind insbesondere:

- Erlass politischer Grundsatzerklärungen und Richtlinien für die zukünftige Tätigkeit
- Abnahme des Jahresberichts
- Abnahme des Kassaberichts
- Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages
- Änderung der Statuten
- Wahlen des Vorstandes
- Wahlen der Revision/Kontrollstelle

Art. 19 Die Vollversammlung oder 20% der Mitglieder können eine ausserordentliche JV verlangen.

Art. 20 Anträge an die JV stellen können innerhalb der Antragsfrist

- die Vollversammlung
- Einzelmitglieder

Art. 21 Zur Statutenänderung braucht es das absolute Mehr einer JV, ansonsten gilt das einfache Mehr.

Art. 22 Die Vollversammlung (VV) setzt sich zusammen aus dem Vorstand und allen aktiven Mitgliedern der EP.

Art. 23 Die VV nimmt ihre Aufgabe im Rahmen der von der JV beschlossenen Grundsätze und Richtlinien wahr. Insbesondere obliegen ihr folgende Aufgaben:

- Fassen von Abstimmungsparolen
- Beschluss über kurzfristige Aktionen und Bildungsveranstaltungen
- Unterstützung von Initiativen und Referenden
- Beitritt zu überparteilichen Komitees
- Ausführung der JV-Beschlüsse

Art. 24 An der VV gilt das einfache Mehr.

Art. 25 Der Vorstand setzt sich zusammen aus den Ressorts: Sekretariat, Finanzen, Bildung, Aktionen, Medien. Weitere Mitglieder sind jeweils ein/e Delegierte/r aus den bestehenden Arbeitsgruppen.

Art. 26 Der Vorstand ist insbesondere verantwortlich für:

- Geschäftsführung
- Ausführung der JV- und VV-Beschlüsse

Art. 27 Die Revision/Kontrollstelle obliegt einer vom Vorstand unabhängigen Person.


Finanzen

Art. 28 Die EP finanziert sich durch:

- Spenden und Legate
- andere möglichen Quellen

Art. 29 Die EP haftet nur mit ihrem Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder wird ausgeschlossen.


Auflösung

Art. 30 Die Auflösung der EP kann nur durch die eigens einberufene Mitgliederversammlung von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Sie entscheidet auch über die weitere Verwendung des Vermögens.


Schlussbestimmung

Art. 31 Die Statuten treten nach Annahme durch die Jahresversammlung der EP vom 01. August. 2003 in Kraft.











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